1. Geltungsbereich und Unternehmereigenschaft
- Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen DMB und Kunden über Agenturleistungen, insbesondere Strategie und Beratung, Konzeption, Design, Webdesign, Webentwicklung, Landingpages, Conversion-Optimierung, Performance Marketing, Google Ads, Meta Ads, Tracking und Analytics, SEO/GEO-nahe Leistungen, technische Implementierung, Wartung, Betreuung, Hosting-nahe Leistungen sowie damit zusammenhängende Projektleistungen.
- Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. DMB ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen.
- Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn DMB ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Ausführung einer Leistung stellt keine Zustimmung zu fremden AGB dar.
- Diese AGB gelten auch für künftige gleichartige Geschäftsbeziehungen, wenn ihre Geltung bei Beginn der Geschäftsbeziehung wirksam vereinbart wurde und keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wird.
2. Vertragsunterlagen, Leistungsbeschreibung und Vorrang
- Art, Umfang, Preis und besondere Bedingungen der Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, dem personalisierten Closing, der Auftragsbestätigung, dem vereinbarten Leistungsumfang, gegebenenfalls einem Pflichtenheft oder einer sonstigen Leistungsbeschreibung.
- Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) ausdrücklich ausgehandelte Individualvereinbarungen, (2) individualisierte Leistungsbeschreibung, Angebot oder Closing-Zusammenfassung, (3) datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung für datenschutzspezifische Fragen, (4) vereinbarte SLA-/Service-Regelungen und (5) diese AGB.
- Aussagen in Präsentationen, Verkaufsgesprächen, Nachrichten, Forecasts, Beispielrechnungen oder Marketingmaterialien sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich in den Vertragsunterlagen als geschuldete Leistung, Beschaffenheit, Garantie oder Zielgröße aufgenommen wurden.
- Individuelle Abreden haben gemäß § 305b BGB stets Vorrang. Änderungen und Ergänzungen sollen zu Beweiszwecken in Textform dokumentiert werden; dies beschränkt den Vorrang tatsächlich ausgehandelter Individualabreden nicht.
3. Angebot und Vertragsschluss
- Soweit im Angebot keine andere Bindungsfrist angegeben ist, ist ein individualisiertes Angebot 14 Kalendertage ab Zugang gültig.
- Übermittelt DMB dem Kunden einen personalisierten Closing-Link mit konkret ausgewählten Leistungen und Preisen, stellt dieser – sofern dort nichts anderes angegeben ist – ein auf den Kunden bezogenes Angebot dar. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde nach Prüfung der Vertrags- und Rechnungsdaten die erforderlichen Erklärungen abgibt und den als verbindliche Beauftragung gekennzeichneten Abschlussbutton betätigt.
- Alternativ kann ein Vertrag durch Unterzeichnung, ausdrückliche Annahme eines Angebots in Textform oder durch eine sonstige eindeutige Annahmeerklärung zustande kommen.
- Soweit das technische Closing eine Stripe-Zahlung oder Aktivierung eines Abonnements bereits vor dem finalen Abschlussbutton vorsieht, dient dieser Zahlungsschritt ausschließlich der Vorbereitung des konkret bezeichneten Auftrags. Allein die Zahlung erweitert den Leistungsumfang nicht. Kommt der Vertrag wegen eines technischen Abbruchs oder einer ausbleibenden finalen Bestätigung nicht zustande, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen unverzüglich ab; ohne Vertragsschluss zugeflossene Beträge sind zu erstatten und ohne Vertrag angelegte wiederkehrende Zahlungen zu beenden.
- DMB speichert den bei Vertragsschluss maßgeblichen Vertragsstand sowie die wesentlichen Abschlussdaten elektronisch und kann dem Kunden diese per E-Mail, Kundenportal oder sonstigem vereinbartem System bereitstellen.
4. Einordnung und Art der geschuldeten Leistungen
- Projektbezogene Leistungen, bei denen ein konkret bestimmtes Arbeitsergebnis geschuldet ist – insbesondere die Erstellung einer Website, Landingpage oder eines sonstigen individuell definierten digitalen Werks – können ganz oder teilweise werkvertraglichen Charakter haben.
- Beratungs-, Betreuungs-, Optimierungs-, Kampagnenmanagement-, Wartungs-, Reporting-, Analyse- und vergleichbare laufende Leistungen sind regelmäßig Dienstleistungen. Bei ihnen schuldet DMB eine fachgerechte Tätigkeit im vereinbarten Umfang, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Mischverträge werden für die jeweilige Leistungskomponente nach ihrem tatsächlichen Schwerpunkt behandelt. Eine erfolgsabhängige Vergütung oder ein ausdrücklich vereinbarter KPI ändert die rechtliche Einordnung nur, soweit dies aus der konkreten Vereinbarung folgt.
5. Leistungsumfang, Revisionen und Change Requests
- Geschuldet ist ausschließlich der ausdrücklich vereinbarte Leistungsumfang. Leistungen, Funktionen, Schnittstellen, Inhalte, Formate, Automationen, Kampagnen, Tracking-Ereignisse, Sprachversionen oder sonstige Bestandteile, die nicht vereinbart wurden, sind nicht automatisch vom Preis umfasst.
- Anzahl und Umfang enthaltener Revisionen oder Korrekturrunden ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Eine Revision ist eine Änderung innerhalb des bereits freigegebenen Konzepts. Ein Wechsel der strategischen Richtung, eine grundlegende Neukonzeption, neue Funktionen, zusätzliche Seiten, neue Zielgruppen, neue Kampagnenstrukturen oder nachträglich geänderte Ausgangsanforderungen gelten als Change Request.
- Mängelbeseitigung ist keine Revision und wird nicht auf enthaltene Korrekturrunden angerechnet.
- Zusätzliche Leistungen werden erst nach Abstimmung erbracht. DMB kann hierfür ein Zusatzangebot, eine Aufwandsschätzung oder – sofern bereits vereinbart – eine Abrechnung nach Zeitaufwand vorlegen. DMB ist nicht verpflichtet, wesentliche Mehrleistungen ohne zusätzliche Vergütung auszuführen.
- Der Kunde soll Feedback gesammelt, widerspruchsfrei und über die benannte Ansprechperson übermitteln. Mehrere voneinander abweichende Weisungen gelten erst als verbindlich, wenn der Kunde eine eindeutige Freigabe erteilt.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Ansprechpartner, Zugänge, Dateien, Bild- und Markenmaterialien sowie technische Berechtigungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit.
- Der Kunde ist für die sachliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen und der von ihm freigegebenen unternehmensbezogenen Aussagen verantwortlich, insbesondere Preise, Leistungsversprechen, Garantien, Produktangaben, Branchenpflichten, Referenzen, Zertifizierungen und Testimonials.
- Der Kunde prüft Entwürfe, Texte, Tracking-Konzepte, Anzeigen, Angebote und sonstige freigabepflichtige Inhalte innerhalb der vereinbarten Frist. Fehlt eine konkrete Frist, soll Feedback innerhalb von fünf Werktagen erfolgen.
- Der Kunde benennt mindestens eine entscheidungsbefugte Kontaktperson. DMB darf auf Freigaben und Weisungen dieser Person vertrauen, solange DMB keine Kenntnis von einer fehlenden Berechtigung hat.
- Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde soll, soweit verfügbar, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren und DMB unverzüglich über kompromittierte Zugänge, Rollenwechsel oder entfallene Berechtigungen informieren.
- Vor Eingriffen in bestehende Systeme hat der Kunde angemessene Sicherungen vorzuhalten, soweit ein Backup nicht ausdrücklich Teil des Auftrags ist.
7. Termine, Kapazitätsplanung und Verzögerungen
- Termine und Fertigstellungsangaben sind nur verbindliche Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden. Sonstige Angaben sind Planungsziele.
- Leistungsfristen beginnen erst, wenn die für den jeweiligen Projektabschnitt erforderlichen Mitwirkungen, Freigaben, Zugänge und gegebenenfalls vereinbarten Vorauszahlungen vollständig vorliegen.
- Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden, nachträgliche Änderungen oder Abhängigkeiten von Drittanbietern zurückgehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. DMB darf das Projekt abhängig von der dann verfügbaren Kapazität neu einplanen.
- Wird ein Projekt durch den Kunden länger als 20 Werktage faktisch blockiert, darf DMB den Vorgang pausieren und einen neuen Fortsetzungstermin nach Kapazität festlegen. Bereits erbrachte und fällige Leistungen bleiben zahlbar. Zusätzlicher, durch die Unterbrechung verursachter Wiederanlauf- oder Wiederherstellungsaufwand kann nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.
8. Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen
- Soweit eine Leistung werkvertraglichen Charakter hat, fordert DMB den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auf. Der Kunde prüft das Werk innerhalb einer angemessenen Frist, regelmäßig innerhalb von sieben Werktagen, und erklärt entweder die Abnahme oder benennt konkret mindestens einen abnahmehindernden Mangel.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 640 BGB, bleiben unberührt.
- Setzt DMB nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen einer Abnahmefiktion. Produktive Nutzung, Veröffentlichung oder vom Kunden veranlasster Go-live können – abhängig von den Umständen – als konkludente Abnahme zu werten sein.
- Teilabnahmen oder Freigaben einzelner Projektphasen können vereinbart werden, wenn die betreffenden Leistungsteile wirtschaftlich und technisch abgrenzbar sind.
9. Vergütung, Fälligkeit, Rechnung und Zahlungsverzug
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von fünf Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Individuell vereinbarte Ratenpläne, Vorauszahlungen, Meilensteine oder abweichende Fälligkeiten gehen vor.
- Zahlungen können je nach Angebot per Rechnung oder über den eingebundenen Zahlungsdienstleister Stripe und die dort verfügbaren Zahlungsarten erfolgen. Für die technische Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
- Werbe-, Mediabudgets, Plattformgebühren, Domain-, Hosting-, Lizenz-, Stock-, Font-, SaaS- und sonstige Drittanbietergebühren sind nur dann in der Agenturvergütung enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. Im Übrigen trägt der Kunde diese Kosten zusätzlich oder zahlt sie direkt an den Drittanbieter.
- Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Gegenüber Unternehmern fallen insbesondere Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB sowie die gesetzliche Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB an, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Weitergehende Verzugsschäden bleiben unberührt.
- Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in nicht unerheblichem Umfang in Verzug, darf DMB nach angemessener Ankündigung die weitere Leistung vorübergehend aussetzen, soweit dies unter Berücksichtigung beiderseitiger Interessen verhältnismäßig ist. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
- Eine Aufrechnung des Kunden mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
10. Websites, Landingpages, Entwicklung und technische Umsetzung
- Technische Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet DMB keine bestimmte CMS-, Framework-, Hosting-, Headless-, Datenbank- oder Cloud-Architektur und keine Übergabe interner Entwicklungswerkzeuge.
- Eine pixelidentische Darstellung auf allen Browsern, Betriebssystemen, Displaygrößen und Geräten ist technisch nicht geschuldet. Geschuldet ist eine funktionsfähige und dem vereinbarten Design entsprechende Darstellung auf den bei Abnahme marktüblichen aktuellen Browser- und Gerätekonfigurationen, soweit keine konkrete Testmatrix vereinbart wurde. Unerhebliche Darstellungsabweichungen stellen keinen Mangel dar.
- Editable Design-Quelldateien, Rohdateien, nicht ausgewählte Entwürfe, Prompt-Historien, interne Komponentenbibliotheken, generische Module, Build-Systeme oder sonstige Produktionsmittel sind nur geschuldet, wenn ihre Übergabe ausdrücklich vereinbart wurde.
- Schnittstellen und Integrationen zu Drittsystemen werden auf Grundlage der zum Umsetzungszeitpunkt verfügbaren Schnittstellen realisiert. Spätere Änderungen, Abschaltungen oder Beschränkungen durch Drittanbieter sind keine ursprünglichen Mängel der DMB-Leistung und bedürfen gegebenenfalls einer gesonderten Anpassung.
- Barrierefreiheitsanforderungen, insbesondere eine bestimmte WCAG-Konformität oder die Erfüllung spezieller Anforderungen des BFSG/BFSGV, sind nur dann als konkrete Beschaffenheit geschuldet, wenn sie ausdrücklich in den Leistungsumfang aufgenommen wurden. Gesetzlich zwingende Pflichten können dadurch nicht ausgeschlossen werden.
11. Google Ads, Meta Ads und sonstiges Performance Marketing
- Bei Kampagnenmanagement schuldet DMB die fachgerechte Einrichtung, Betreuung, Optimierung und Auswertung im vereinbarten Umfang. Sofern nicht ausdrücklich garantiert, werden keine bestimmten Umsätze, Leads, Bewerbungen, Klickpreise, Conversion-Rates, ROAS-/POAS-Werte oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnisse geschuldet.
- Prognosen, Benchmarks, Zielwerte und Budgetempfehlungen beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Aussage verfügbaren Datenstand und sind keine Garantie. Märkte, Wettbewerb, Auktionen, Saisonalität, Creatives, Angebote, Websites, Zielgruppen und Plattformalgorithmen können Ergebnisse wesentlich beeinflussen.
- Google, Meta und andere Plattformen entscheiden eigenständig über Anzeigenfreigaben, Kontosperren, Richtlinien, Auktionen, Reichweite und technische Verfügbarkeit. DMB haftet nicht für Maßnahmen oder Ausfälle der Plattformen, soweit DMB diese nicht schuldhaft verursacht hat.
- Werbebudgets werden grundsätzlich vom Kunden getragen. Soweit möglich, sollen Werbekonten im Eigentum oder unter der administrativen Kontrolle des Kunden geführt werden. DMB erhält nur die zur Leistungserbringung notwendigen Zugriffsrechte.
- Der Kunde ist verpflichtet, DMB über produkt-, berufs-, branchen- oder wettbewerbsrechtliche Einschränkungen seines Angebots zu informieren. DMB darf Anzeigen oder Aussagen ablehnen, pausieren oder ändern, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechts-, Plattform- oder Sicherheitsverstöße bestehen.
12. SEO, GEO, Tracking, Consent und Analytics
- Bei SEO-/GEO-Leistungen wird kein bestimmtes Ranking, keine bestimmte Sichtbarkeit, Indexierung, Erwähnung durch KI-Systeme oder dauerhafte Position in Suchmaschinen geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich garantiert wurde. Suchmaschinen und KI-Dienste ändern Systeme und Bewertungslogiken unabhängig von DMB.
- Tracking- und Attributionsdaten können aufgrund von Consent-Einstellungen, Browser-Restriktionen, Ad-Blockern, Gerätewechseln, Plattformmodellierung, Datenverlusten oder abweichenden Attributionsmodellen voneinander abweichen. Eine absolute Messgenauigkeit oder vollständige Zuordnung jedes Abschlusses wird nicht geschuldet.
- DMB implementiert Tracking-, Analytics-, Tag-Management- und Consent-Systeme entsprechend der vereinbarten technischen Konfiguration. Die rechtliche Auswahl der Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen, Einwilligungstexte, Speicherdauern und einzusetzenden Dienste liegt beim Kunden, sofern eine rechtliche Prüfung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
- Änderungen an Website, Consent-Banner, Tag Manager, Analytics-, Werbe- oder Shop-Systemen durch den Kunden oder Dritte können die Messung beeinflussen. DMB ist für daraus entstehende Trackingfehler nur verantwortlich, soweit DMB diese Änderungen selbst zu vertreten hat.
13. Wartung, Hosting, Domains, Accounts und Drittanbieter
- Umfang und Reaktionszeiten von Wartungs- oder Betreuungspaketen ergeben sich ausschließlich aus dem gebuchten Paket. Eine 24/7-Bereitschaft, garantierte Reaktionszeit oder SLA besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
- Wartung umfasst keine unbegrenzte Weiterentwicklung, kein Redesign und keine neuen Funktionen, soweit diese nicht ausdrücklich Teil des Pakets sind.
- Hosting-, Cloud-, Domain-, E-Mail-, Zahlungs-, Analyse-, Werbe-, CDN-, Font-, Stock-, SaaS- und sonstige Drittanbieter unterliegen zusätzlich deren Bedingungen, Verfügbarkeiten und technischen Beschränkungen. DMB haftet für deren Ausfälle nur, soweit eine eigene schuldhafte Pflichtverletzung vorliegt.
- Domains und wesentliche Plattformkonten sollen, soweit praktisch möglich, auf den Kunden registriert werden. Registriert DMB im Auftrag des Kunden, wirkt DMB nach Vertragsende und vollständiger Zahlung an einer technisch möglichen Übertragung mit. Providergebühren und Transferkosten trägt der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- DMB darf aus Sicherheitsgründen vorübergehende technische Maßnahmen, Wartungsfenster oder Updates durchführen, wenn dies zum Schutz des Systems, der Daten oder der Verfügbarkeit erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.
- Nach Übergabe oder Abnahme ist DMB ohne laufenden Wartungsauftrag nicht verpflichtet, spätere Browser-, Plattform-, API-, Sicherheits- oder Gesetzesänderungen automatisch zu überwachen oder nachzupflegen.
14. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Quellmaterial und Lizenzen
- Sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte verbleiben bei ihren jeweiligen Rechteinhabern. DMB räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten finalen Arbeitsergebnissen ein.
- Umfang, Exklusivität, räumliche, zeitliche und inhaltliche Reichweite der Nutzungsrechte richten sich vorrangig nach der Individualvereinbarung und im Übrigen nach dem Vertragszweck. Soweit für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderlich und keine Rechte Dritter entgegenstehen, erhält der Kunde an individuell geschaffenen finalen Gestaltungen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten geschäftlichen Zweck.
- Vorbestehende Frameworks, Bibliotheken, generische Komponenten, Templates, Methoden, Automationen, Know-how, interne Tools und wiederverwendbare Bestandteile von DMB bleiben bei DMB. Der Kunde erhält daran nur die zur vertragsgemäßen Nutzung des Endergebnisses notwendigen Rechte.
- Für Open-Source-Software, Stockmaterial, Fonts, Plugins, Themes, APIs, Bibliotheken und sonstige Drittinhalte gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers. Soweit eine eigene Kundenlizenz erforderlich ist, trägt der Kunde deren Kosten und Pflichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Nicht ausgewählte Entwürfe, Skizzen, Vorstudien, Rohmaterialien und verworfene Konzepte werden nicht übertragen und dürfen ohne gesonderte Rechteeinräumung nicht genutzt werden.
- DMB verwendet Kundenname, Logo, Screenshots oder Projektergebnisse nicht ohne vorherige Zustimmung des Kunden als öffentliche Referenz, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
15. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Rechtegarantie und Freistellung
- Der Kunde versichert, über alle für die vertragsgemäße Nutzung notwendigen Rechte an den von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Texten, Bildern, Videos, Logos, Marken, Datenbanken, Testimonials, Musik-, Schrift- und sonstigen Inhalten zu verfügen.
- Der Kunde räumt DMB für die Vertragsdurchführung die erforderlichen Nutzungsrechte ein und gestattet die technisch notwendige Bearbeitung, Vervielfältigung und Übertragung an eingebundene Erfüllungsgehilfen und Dienstleister.
- DMB ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Materialien ohne ausdrücklichen Prüfauftrag umfassend auf Rechte Dritter, Markenfähigkeit, Wettbewerbsrecht oder sonstige Rechtsfragen zu untersuchen. Offensichtliche Rechtsrisiken darf DMB beanstanden und die Nutzung bis zur Klärung aussetzen.
- Wird DMB wegen einer schuldhaften Rechtsverletzung in Anspruch genommen, die auf vom Kunden gelieferten, angeordneten oder trotz Hinweises freigegebenen Inhalten beruht, stellt der Kunde DMB im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter und erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei. DMB informiert den Kunden unverzüglich und stimmt wesentliche Verteidigungsmaßnahmen angemessen mit ihm ab.
- Eine Recherche zur Verfügbarkeit oder Schutzfähigkeit von Marken, Unternehmensnamen, Domains oder Designs ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.
16. Rechtliche Compliance von Websites, Werbung und Inhalten
- DMB erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die technische Umsetzung von Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Consent-Banner oder sonstigen Rechtstexten ersetzt keine rechtliche Prüfung des konkreten Geschäftsmodells.
- Soweit der Kunde Rechtstexte, Einwilligungstexte oder rechtliche Vorgaben liefert, setzt DMB diese technisch im vereinbarten Umfang um. Für deren inhaltliche Richtigkeit ist grundsätzlich der Kunde beziehungsweise dessen Rechtsberater verantwortlich, soweit DMB die rechtliche Prüfung nicht ausdrücklich als eigene Leistung übernommen hat.
- Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, DMB über besondere branchenspezifische Vorgaben, Berufsrecht, Heilmittel-/Gesundheitswerbung, Finanz-, Versicherungs-, Glücksspiel-, Jugendschutz-, Kennzeichnungs-, Preisangaben-, Barrierefreiheits- oder sonstige Sonderpflichten zu informieren.
- DMB darf die Umsetzung eindeutig rechtswidriger oder offensichtlich plattformwidriger Anweisungen ablehnen. Eine solche Ablehnung begründet keinen Mangel der Leistung.
- Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen nach Abnahme oder Übergabe begründen ohne laufenden Compliance-/Wartungsauftrag keine automatische kostenlose Anpassungspflicht von DMB.
17. Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Sicherheit
- Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze. Soweit DMB personenbezogene Daten im Auftrag und auf Weisung des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Der Kunde ist als Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit seiner Verarbeitungsvorgänge, Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Betroffenenprozesse, Einwilligungen und Weisungen verantwortlich, soweit die konkrete Verarbeitung seiner Verantwortlichkeit unterliegt.
- DMB darf geeignete Unterauftragnehmer, Cloud-, Hosting-, Kommunikations-, Analyse- und sonstige Dienstleister im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Datenschutzvorgaben einsetzen. Datenschutzspezifische Unterauftragnehmerregelungen richten sich nach der AV-Vereinbarung.
- DMB und der Kunde treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich. Sicherheitsvorfälle, kompromittierte Zugänge oder Fehlversände sind der jeweils anderen Partei unverzüglich mitzuteilen, wenn sie die gemeinsame Leistung betreffen können.
- Der Einsatz von Cookies, Pixeln oder vergleichbaren Technologien wird technisch nach der vereinbarten Konfiguration umgesetzt. Soweit für den Zugriff oder die Speicherung in Endeinrichtungen eine Einwilligung nach § 25 TDDDG oder eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage erforderlich ist, liegt die rechtliche Auswahl und Gestaltung beim Kunden, sofern DMB keine ausdrückliche Rechtsprüfung übernommen hat.
18. Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
- Beide Parteien behandeln sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategien, Kalkulationen, Zugangsdaten, Kunden- und Kampagnendaten, unveröffentlichte Konzepte und interne Prozesse, vertraulich.
- Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für die Durchführung des Vertrags genutzt und nur solchen Mitarbeitern, freien Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder Dienstleistern offengelegt werden, die sie für die Vertragserfüllung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
- Nicht vertraulich sind Informationen, die nachweislich bereits öffentlich bekannt waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt wurden.
- Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Soweit rechtlich zulässig, informiert die offenlegende Partei die andere Partei vorab.
- Die Verpflichtung besteht nach Vertragsende fort, solange die betreffende Information vertraulich ist. Für Geschäftsgeheimnisse gelten insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen des Geschäftsgeheimnisgesetzes.
19. Mängel, Fehlerbehebung und Gewährleistung
- Bei werkvertraglichen Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB wirksam nichts Abweichendes geregelt ist. DMB ist grundsätzlich zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
- Der Kunde beschreibt einen behaupteten Mangel so konkret und reproduzierbar wie möglich und stellt erforderliche Informationen, Screenshots, Zugänge oder Testdaten zur Verfügung.
- Kein von DMB zu vertretender Mangel liegt insbesondere vor, soweit eine Störung nach Abnahme durch Änderungen des Kunden oder Dritter, ungeeignete Fremdsysteme, geänderte APIs oder Plattformbedingungen, abgelaufene Drittanbieterlizenzen, nicht von DMB veranlasste Updates, fehlende Mitwirkung, kompromittierte Kundenzugänge oder sonstige außerhalb des Verantwortungsbereichs von DMB liegende Ursachen entstanden ist.
- Nimmt der Kunde oder ein Dritter ohne erforderliche Abstimmung Änderungen an einem beanstandeten System vor, die die Fehleranalyse oder Nacherfüllung wesentlich erschweren, trägt der Kunde den dadurch entstehenden Zusatzaufwand, soweit DMB ihn vorab auf die Kostenfolge hingewiesen hat.
- Garantien werden nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet und in Textform bestätigt wurden.
20. Haftung
- DMB haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet DMB nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von DMB.
- Bei Datenverlust ist die Haftung im Rahmen der vorstehenden Regelungen auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und risikoadäquater Datensicherung angefallen wäre, soweit die Datensicherung im Verantwortungsbereich des Kunden lag. Soweit DMB ausdrücklich eine Datensicherung schuldet, bleibt diese Pflicht unberührt.
- Für mittelbare Auswirkungen externer Plattformentscheidungen, Algorithmus-, Richtlinien-, Markt- oder Wettbewerbsänderungen haftet DMB nur, soweit eine eigene schuldhafte Pflichtverletzung ursächlich war.
21. Laufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung
- Laufzeit, Mindestlaufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfrist laufender Verträge ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Produkt. Fehlt bei einem Dauerschuldverhältnis eine Laufzeitregelung, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
- Für projektbezogene Werkleistungen bleiben gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere § 648 BGB, unberührt. Im Fall einer freien Kündigung durch den Kunden richten sich Vergütungsanspruch, ersparte Aufwendungen und sonstige Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei schwerwiegendem oder wiederholtem Zahlungsverzug, nachhaltiger Verweigerung erforderlicher Mitwirkung, rechtswidrigen Weisungen, erheblichen Sicherheitsrisiken oder schwerwiegenden Verstößen gegen Vertraulichkeitspflichten vorliegen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Soweit eine Abmahnung oder Fristsetzung rechtlich erforderlich und zumutbar ist, erfolgt die außerordentliche Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Abhilfefrist.
- Nach Vertragsende werden bis dahin erbrachte Leistungen abgerechnet. Bereits entstandene Drittanbieter-, Media-, Lizenz- oder nicht stornierbare externe Kosten bleiben vom Kunden zu tragen, soweit sie vertragsgemäß für ihn ausgelöst wurden.
22. Kommunikation, Weisungen, Freigaben und Dokumentation
- Vertragliche und projektbezogene Kommunikation kann insbesondere per E-Mail, personalisiertem Closing, Kunden-/Onboarding-Portal, Projektmanagementsystem oder einem vereinbarten geschäftlichen Messenger erfolgen.
- Freigaben, Weisungen und Änderungswünsche sollen über die benannte entscheidungsbefugte Kontaktperson und möglichst in Textform erfolgen. DMB darf bei mündlichen oder telefonischen Weisungen eine Bestätigung verlangen.
- Sonderzusagen, Rabatte, Garantien, abweichende Zahlungsbedingungen, Zusatzleistungen oder von den Vertragsunterlagen abweichende Aussagen von Vertriebs- oder Projektmitarbeitern sind nur verbindlich, wenn sie im individualisierten Angebot/Closing enthalten oder von DMB in Textform bestätigt wurden.
- Der Kunde hält seine geschäftlichen Kontaktdaten aktuell und stellt sicher, dass projektbezogene Nachrichten an die benannten Adressen regelmäßig abgerufen werden.
23. Datenübergabe, Projektdateien, Backups und Löschung
- DMB übergibt die vertraglich geschuldeten Endergebnisse in der vereinbarten Form. Eine weitergehende Migration, Dokumentation, Datenbereinigung oder Übergabe interner Arbeitsstände ist nur geschuldet, wenn dies vereinbart wurde.
- Nach Abschluss oder Beendigung des Projekts ist der Kunde für die dauerhafte Sicherung der ihm übergebenen Daten, Dateien und Zugangsinformationen verantwortlich, sofern kein fortlaufender Hosting-, Backup- oder Wartungsvertrag besteht.
- DMB darf nicht mehr benötigte Arbeitskopien, temporäre Projektdateien und technische Zwischenstände nach 90 Tagen ab Abschluss oder Vertragsende löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Interessen oder abweichenden Vereinbarungen entgegenstehen.
- Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzregelungen und gegebenenfalls der AV-Vereinbarung gelöscht oder zurückgegeben.
24. Höhere Gewalt und externe Störungen
- Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch ein außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegendes, auch bei angemessener Sorgfalt nicht vermeidbares Ereignis verursacht werden, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, großflächige Telekommunikations- oder Energieausfälle, erhebliche Ausfälle zentraler Cloud-/Plattformanbieter, Arbeitskampf oder schwerwiegende Cyberangriffe, soweit das Ereignis nicht von der betroffenen Partei zu vertreten ist.
- Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über die wesentlichen Auswirkungen. Leistungspflichten und Fristen verschieben sich für die Dauer und im angemessenen Umfang der Störung. Dauert die Störung so lange an, dass einer Partei die Fortsetzung unzumutbar ist, bleiben gesetzliche Kündigungsrechte unberührt.
25. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sonstigen internationalen Einheitsrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
- Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, insbesondere wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von DMB. DMB bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
- Erfüllungsort richtet sich nach der konkreten Leistungsart und den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
- Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine geltungserhaltende Reduktion ist nicht beabsichtigt.
- Eine spätere Änderung dieser AGB wirkt nicht automatisch auf bereits geschlossene Verträge zurück. Für bestehende Verträge gilt eine neue Fassung nur, wenn sie wirksam vereinbart wird oder eine ausdrücklich vereinbarte, rechtlich zulässige Änderungsregelung greift.
Vertragspartner: DM Management, Inhaber David Mißberger, handelnd unter akquise-system.de. Die aktuelle ladungsfähige Anschrift und Kontaktinformationen finden sich im Impressum.
Stand: 06. September 2026 · Version 1.0